Der Ankunft- und Abreisetag ist am Samstag (Hochsaison). Sie sind ab 16:00 Uhr herzlich willkommen im Chalet Rudi’s Alp.
Ab 10:00 Uhr soll das Chalet freigegeben werden für die Endreinigung.

Reinigung
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung am Abreisetag sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Die Grundreinigung besorgt die Mieter. Die Endreinigung besorgt der Vermieter.

Kurtaxen gehen zu lasten des Mieters.

Bett, Bad und Küchewäsche sind selber mitzubringen oder können gemietet werden.

Beschädigungen
Zu den Möbel und sonstigen Gegenständen ist sorge zu tragen. Beschädigungen jeder Art, wie fehlendes oder zerbrochenes sind dem Vermieter zu melden und angemessen zu entschädigen. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter verrechnet

Haustiere sind nicht erlaubt!

Rauchen ist nicht erlaubt!

Vermietung
Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietdauer nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.

Kann der Vermieter den vereinbarten Termin nicht einhalten, so tut er sein Bestes dem Mieter eine neue Unterkunft zu suchen. Falls obern erwähnte Wohnung aus irgend einem Grund nicht mehr vermietet werden kann, versucht der Vermieter zu einem angemessenen Preis ein gleichwertiges Mietobjekt (Ferienwohnung oder Ferienchalet) anzubieten.